- Geltungsbereich
- Die LUMAS Consulting (Auftragnehmerin) erbringt alle Leistungen nur auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind auch Grundlage für zukünftige Verträge. Ein ausdrücklicher Hinweis ist für zukünftige Verträge nicht erforderlich.
- Die Auftragnehmerin erkennt abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden grundsätzlich nicht an, außer er stimmt diesen ausdrücklich zu. Die AGB des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn von ihm vorbehaltlos Leistungen erbracht werden, auch wenn entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen bekannt sind.
- Begriffe
- „Vertrag“: Unter einer Kundennummer geführtes Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Auftragnehmerinin insgesamt
- „Auftrag“: Konkreter Auftrag unter einer geführten Kundennummer
- „Kunde“: Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind Vertragspartner unabhängig ihres Geschlechts oder Unternehmensform.
- Vertragsgegenstand und Vertragsänderung
- Leistungspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des beauftragten Produkts bzw. der beauftragten Dienstleistung. Darüber hinaus sind Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn die Auftragnehmerin diese schriftlich bestätigt.
- Für Reseller-Hosting Verträge gilt: Der Kunde hat weder dingliche Rechte an der gemieteten Hardware noch ein Zutrittsrecht zur Hardware.
- Die Auftragnehmerin darf ihre Leistungen stillschweigend erweitern, verbessern und dem technischen Fortschritt anpassen.
- Für Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch auf ihre Erbringung. Die Auftragnehmerin kann vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste einzustellen oder ändern.
- Die Auftragnehmerin hat jederzeit das Recht, Dritte zur Leistungserbringung zu beauftragen.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, der Auftragnehmerin seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer zu übermitteln. Der Kunde sichert zu, dass er mindestens 18 Jahre alt sowie gemäß den anwendbaren Gesetzen voll geschäftsfähig ist. Änderungen der Kontaktdaten und alle anderen für die Vertragsdurchführung notwendigen Daten hat der Kunde der Auftragnehmerin unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Online-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstößt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen eine der genannten Verpflichtungen, ihre Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Zugang zu veröffentlichten Kundeninformationen zu sperren.
- Die Zahlungspflicht des Kunden für Verstöße nach Absatz 4.2. bleibt bestehen.
- Der Kunde verpflichtet sich, erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern, streng geheim zu halten und für jeden Nutzer individuelle Passwörter zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, der Auftragnehmerin unverzüglich von Missbrauch oder Datenlecks in Kenntnis zu setzen.
- Im Falle eines Reseller-Hosting Vertrags verpflichtet sich der Kunde, keine Techniken einzusetzen, die eine übermäßige oder explizit nicht beauftragte Inanspruchnahme der Einrichtungen des Auftragnehmers verursachen. Die Auftragnehmerin kann solche Online-Präsenzen vom Zugriff durch Dritte bis zur Beseitigung ausschließen.
- Der Kunde darf die von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einsetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Dazu zählen insbesondere
- Unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme
- Phishing-Seiten und/oder ein offenes Mail-Relays oder ähnliches System über das SPAM-E-Mails verbreitet werden können
- Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails
- Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen
- Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist;
- jugendgefährdende Inhalte bereitstellen; Erwachsenen-Inhalte ohne Abstimmung mit der Auftragnehmerin veröffentlichen;
- das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware.
- Folgen bei Verstößen
- Wenn der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, alle oder einzelne Leistungen unverzüglich einzustellen. Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt. Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Haftung für Inhalte
- Der Kunde haftet für sämtliche Inhalte, die er auf seiner Online-Präsenz speichert oder zum Abruf bereithält. Die Haftung umfasst auch die Inhalte, die auf anderen Servern gespeichert und über die bei der Auftragnehmerin registrierte Domain veröffentlich werden. Der Kunde haftet im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden und seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für Dritte, denen er durch sein Verhalten eine Rechtsverletzung ermöglicht. Seitens des Auftragnehmers erfolgt keine Prüfung der Inhalte auf eventuelle Gesetz- oder Vertragsverstöße.
- Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und -kündigung
- Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Annahme oder durch die Bestätigung des dafür vorgesehenen Onlinebestätigung „Auftrag annehmen“ zustande.
- Soweit sich aus der Leistungsbeschreibung oder der Vereinbarung mit dem Kunden nichts Abweichendes ergibt, endet das Vertragsverhältnis mit der Erbringung der beauftragten Leistung.
- Für das Reseller Hostingangebot beträgt die Vertragslaufzeit für das jeweilige Produkt ein Jahr soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Abrechnungszeitraum entspricht dabei der Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum – maximal jedoch um ein Jahr – falls nicht vier Wochen vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit der Vertrag gekündigt wird.
- Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für die Auftragnehmerin ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde
- sich für mindestens einen Zeitraum von einem Monat mindestens in Höhe des für den letzten Abrechnungszeitraum geschuldeten Entgelts in Verzug befindet und ungeachtet mindestens einer Mahnung, die eine Androhung der Kündigung enthält, keine Zahlung leistet
- trotz einer bereits erfolgten berechtigten Abmahnung erneut schuldhaft eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt oder eine bestehende Vertragsverletzung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist beseitigt oder der Auftragnehmerin eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist. Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor bei einem gravierenden Verstoß des Kunden gegen Jugendschutz- und/oder Strafvorschriften und/oder Marken- und/oder Urheberrechtsverstößen des Kunden von erheblichem Umfang unter Verwendung der Leistungen des Auftragnehmers.
- Kündigung
- Die ordentliche und die außerordentliche fristlose Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kunden können auch per E-Mail kündigen, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt.
- Für Reseller-Hosting Angebote kann eine fristgerechte Kündigung zum regulären Laufzeitende seitens des Kunden auch als über das Kundenmenü erfolgen, wenn dieser Zugriff auf das Kundenmenü aktiviert ist.
- Für Reseller-Hosting Angebote gilt im Übrigen, dass die Kündigung eines Produktes oder zusätzlich gewählter Optionen das Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt lässt. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten vor dem Leistungsende des gekündigten Produktes liegt in der Verantwortung des Kunden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Darüber hinaus Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Auftragnehmerin übertragen wurden, ist die Auftragnehmerin Vertragsbeendigung zu löschen.
- Honorar, Entgelderstattung
- Die Höhe der vom Kunden an die Auftragnehmerin zu bezahlenden Honorare, Entgelte und Gebühren und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der vom Kunden beauftragten Positionen und der vom Kunden gewählten Produkt.
- Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird, sind durch den Auftraggeber Abschlagszahlungen nach folgender Regelung zu leisten
- Einzelne Positionen gemäß Auftrag sofern diese einen Betrag von 1.000,- € übersteigen.
- Regelmäßig positionsübergreifende Arbeiten, deren Gesamtaufwand drei Projekttage oder 24 Projektstunden überschritten haben
- Für Arbeiten, bei denen ein Werk geschuldet ist jeweils 1/3 nach Abnahme des Pflichten- und Lastenhefts, 1/3 nach Prototyperstellung und 1/3 nach Fertigstellung
- Reisekosten und Spesen sobald diese anfallen
- Für das Reseller-Hosting gilt, dass nutzungsunabhängige Entgelte für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum sind im Voraus fällig und zahlbar sind. Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und zu zahlen. Sofern das Entgelt 10,- € übersteigt, ist die Auftragnehmerin unabhängig von vorstehender Regelung berechtigt, Zwischenabrechnungen durchzuführen.
- Die Rechnungsstellung erfolgt online ("Online-Rechnung"). Die Online-Rechnung gilt als dem Kunden zugestellt, wenn sie an die der Auftragnehmerin zuletzt bekannte E-Mail Adresse des Kunden übermittelt wurde. Dem Kunden obliegt insoweit der regelmäßige Abruf der Rechnungen in seinem E-Mail Postfach.
- Bei Bezahlung über Paypal gelten die entsprechenden AGB von Paypal zusätzlich zu den vorliegenden. Der Kunde bevollmächtigt die Auftragnehmerin den jeweiligen Rechnungsbetrag von seinem Paypal-Konto einzuziehen
- Verspätete Zahlung, Verzug
- Bei Zahlungsverzug kann die Auftragnehmerin Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon unberührt.
- Für Reseller-Hosting Produkte gilt: Befindet sich der Kunde mindestens für einen Zeitraum von 14 Tagen mindestens in Höhe des für den letzten Abrechnungszeitraum geschuldeten Entgelts in Verzug, ist die Auftragnehmerin nach erfolgter Mahnung unter entsprechender Androhung berechtigt, seine Leistung zu verweigern. In der Regel geschieht dies durch eine vorübergehende Sperrung (vgl. §9). Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung durch die Auftragnehmerin bleibt unberührt. Im Falle eines Verzugs ist die Auftragnehmerin berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% jährlich zu verlangen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist.
- Gewährleistung
- Für Leistungsstörungen ist die Auftragnehmerin nur verantwortlich, wenn diese die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen.
- Störungen hat die Auftragnehmerin im Rahmen der technischen Möglichkeiten zu beseitigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde der Auftragnehmerin eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Ansprüche zu. Schadensersatzansprüche bestehen allenfalls im Rahmen der Haftung nach §8.
- Für Reseller-Hosting Produkte gilt: Wird die Funktionsfähigkeit eines Produkts aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehenden Nutzung beeinträchtigt, obliegt es dem Kunden nachzuweisen, dass die Fehlfunktionen auch bei vertragsgemäßer Nutzung eingetreten wären.
- Der Kunde hat der Auftragnehmerin Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
- Die Auftragnehmerin weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Die Auftragnehmerin garantiert nicht, dass von der Auftragnehmerin eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Die Auftragnehmerin gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass von der Auftragnehmerin eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.
- Haftung
- Die Auftragnehmerin haftet, nur nach den nachstehenden Regelungen, unabhängig vom Rechtsgrund
- Die Auftragnehmerin haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet die Auftragnehmerin lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
- In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
- Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
- Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
- Datenschutz
- Die Auftragnehmerin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ergänzenden Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin unter https://lumas-consulting.de/datenschutz.
- Dem Kunden ist bekannt, dass auf einem Server unverschlüsselt gespeicherte Inhalte aus technischer Sicht von der Auftragnehmerin eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.
- Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
- Die Auftragnehmerin räumt dem Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht ein. Die Übertragung, außer mit Zustimmung des Auftragnehmers im Wege der Vertragsübernahme, sowie die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte sind nicht gestattet. Die weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung ist nicht erlaubt, Kopien von überlassener Software wird der Kunde nach Vertragsbeendigung löschen.
- Für Open Source Programme gelten zusätzlich die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen der Auftragnehmerin der Software. Die Auftragnehmerin wird dem Kunden diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Soweit die Bedingungen der Software-Auftragnehmerin in Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen, haben die Bedingungen des Software-Auftragnehmers Vorrang.
- Für Microsoft-Produkte: Einige von der Auftragnehmerin angebotene Dienstleistungen werden dem Kunden unmittelbar von Microsoft zur Verfügung gestellt; Vertragspartner bleibt auch in diesem Fall die Auftragnehmerin. Die Nutzung von Microsoft Office 365 Diensten unterliegt dem Microsoft End User Licence Agreement (“MS EULA”) und dem Microsoft Cloud Agreement, welche beide Bestandteil des Vertrags sind, einschließlich der dort genannten Regelungen zum Datenschutz und Umgang mit Daten. Dem Kunden ist bewusst und er akzeptiert, dass Microsoft seine Daten (inclusive personenbezogenen Daten) gemäß dem Microsoft Cloud Agreement benutzen, speichern oder verarbeiten kann. Bei der Buchung von Microsoft-Produkten akzeptiert der Kunde die entsprechenden Regelungen und Policies von Microsoft.
- Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, wenn einschlägig, die hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen des Auftragnehmers.
- Freistellung
- Der Kunde verpflichtet sich, die Auftragnehmerin im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie bei Verstößen gegen §4 (11) dieses Vertrages.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
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- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
- Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Ludwigsburg, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Die Auftragnehmerin ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Die Auftragnehmerin nimmt nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
- Sonstiges
- Alle Informationen und Erklärungen des Auftragnehmers, mit Ausnahme von Kündigungserklärungen, können auf elektronischem Weg an den Kunden, insbesondere über das Kundenmenü der per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden. Für Kündigungserklärungen gilt jedoch die Einschränkung des § 5 (4).
- Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
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